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Unter einem Inkasso versteht man den Einzug von Forderungen. Der Begriff hat seinen Ursprung in der Betriebswirtschaftslehre und gehört zu den Themenbereichen der Finanzierung. Ein Inkasso Fall tritt dann auf wenn sich ein Kunde, selbst nach mehrmaliger Aufforderung, weigert seine Schulden zu begleichen. In so einem Fall wird der Betroffene mittels Briefen, dazu aufgefordert seine Einzahlung zu leisten. Sollten diese Maßnahmen erfolglos bleiben, wird ein Inkassounternehmen mit dem Fall beauftragt.
Solche Inkassobüros sind ein Dienstleistungsunternehmen und helfen den Gläubigern, ihr ausstehendes Geld, bei einem Inkasso Fall, zu bekommen. Als Rechtsform dient der Inkassovertrag, welchen man sich als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter vorstellen kann.
Ein Inkassounternehmen kann in verschiedenen Formen, für den Auftraggeber tätig sein. Es tritt unter dem Namen des Kunden in Erscheinung und wickelt alle Inkasso Tätigkeiten auch unter diesem Namen ab. Sollte der Auftraggeber jedoch nicht persönlich in Erscheinung treten wollen, wird das Inkassobüro bevollmächtigt, unter seinen eigenen Namen zu handeln und die Schulden einzutreiben.
Eine besondere Form ist die Inkassozession. Man spricht hier auch von einem "fremdnützigen Treuhand Verhältnis". Auch in diesem Fall will der Gläubiger seine Rechte, gegenüber dem Schuldner, nicht selbst ausüben. Stattdessen tritt das Inkassounternehmen unter seinen eigenen Namen auf und führt den Auftrag aus. Der Auftrag wird jedoch im wirtschaftlichen Interesse des Kunden abgewickelt. Durch diese Abtretung wird es einem Inkassounternehmen ermöglicht, eine Forderung im eigenen Namen einzuziehen, unabhängig davon ob es außergerichtlich oder vor Gericht passiert. Vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen, ist nun das Inkassobüro Forderungsinhaber, aus wirtschaftlicher Sicht ist es jedoch nach wie vor der Auftraggeber. Gegenstand dieses Geschäftes ist ein Dienstvertrag, aber kein Werkvertrag. Das hat den Grund, dass ein Inkassounternehmen seinem Vertragspartner keinen vertraglichen Betreibungserfolg schuldig ist. Dass bedeutet es gibt keine Garantie ob man wirklich Erfolg hat.
In der Regel muss der Schuldner die Kosten für das Inkassoverfahren selbst bezahlen. Die Vergütung wird mit dem Auftraggeber ausgehandelt und richtet sich nach keinen gesetzlichen Richtlinien. üblicherweise orientieren sich Inkassounternehmen nach dem anwaltlichen Vergütungssystem. Was wiederum bedeutet, dass sich die Höhe der Vergütung nach der Höhe der Hauptforderung richtet. Die abgesprochene Vergütung ist jedoch für das Inkassobüro bindend, unabhängig davon wie viel Arbeit sie investieren müssen.